Im folgenden möchte ich Sie über einige wichtige Punkte im Rahmen einer Psychotherapie informieren.

 

Vorbereitung

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie interessieren, nehmen Sie bitte telefonisch oder per e-mail Kontakt mit mir auf. Wenn Sie mich nicht direkt erreichen, können Sie Ihre Angaben auf meinem Anrufbeantworter hinterlassen. Ich werde Sie so bald wie möglich zurückrufen und einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.

Zum Erstgespräch sollten Sie nach Möglichkeit die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse mitbringen sowie einen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt. 

Sollten Sie Unterlagen aus früheren Behandlungen haben, können Sie diese mitbringen. Das kann die Klärung Ihres Problems verkürzen.

 

Ablauf

In einem unverbindlichen Erstgespräch von ca. 1 Stunde werde ich versuchen, Ihr Problem einzuordnen und eine erste Empfehlung über das weitere Vorgehen zu formulieren. In bis zu vier weiteren Sitzungen können wir dann gemeinsam klären, ob eine weiterführende Psychotherapie sinnvoll erscheint. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind:

 

  • eine behandlungsbedürftige psychische oder psychosomatische Störung mit Krankheitswert im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB)
  • ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut
  • die Bereitschaft, sich auf einen länger dauernden Veränderungsprozess einzulassen
  • Geduld

 

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Hierzu erhalten Sie alle notwendigen Informationen von mir.

Wenn die Therapie von der Krankenkasse bewilligt wurde, stehen uns in der Regel 25 Termine zur Verfügung. Im Bedarfsfall kann eine Verlängerung beantragt werden. 

 

Im Rahmen einer Verhaltenstherapie kann es vorkommen, dass Sie von mir bestimmte "Hausaufgaben" oder Übungen verschrieben bekommen. Bitte führen Sie diese Übungen nach Möglichkeit so aus, wie es besprochen wurde. Sollten Sie damit Schwierigkeiten haben, so sprechen Sie es bitte in der nächsten Sitzung an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.

Manchmal kann es sinnvoll sein, bestimmte Angehörige bei bestimmten Therapiesitzungen miteinzubeziehen. Dies wird jedoch vorher besprochen und erfolgt nur mit Ihrer Zustimmung.

 

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte möglichst frühzeitig ab.

 

Selbstverständlich unterliegen alle Ihre persönlichen Daten der Schweigepflicht, diese gilt auch gegenüber Ihren Angehörigen. Auch gegenüber Ihrer Krankenkasse werden nur die notwendigen Angaben gemacht (z.B. Diagnose). Alle weiteren Informationen bleiben in dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut geschützt.

Für den Fall, dass ein Austausch mit anderen Ärzten, Therapeuten oder Kliniken oder mit Ihren Angehörigen über Ihre Probleme notwendig wird, so geschieht dies nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung (Entbindung von der Schweigepflicht).

 

 

Kosten einer Psychotherapie

Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden die Kosten in der Regel entsprechend dem oben beschriebenen Ablauf übernommen.

Bei privaten Krankenkassen bestehen unterschiedliche Regelungen. In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie jedoch übernommen. Im Zweifelsfalle sollten Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. In jedem Falle erhalten Sie eine Privatrechnung entsprechend GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten), die Sie dann mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Selbstverständlich können Sie die Honorare für eine Psychotherapie auch als Selbstzahler begleichen.